Zivilschutzalarm
Ein zentrales Anliegen des Zivil- und Katastrophenschutzes ist die rasche Warnung und Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophen- oder Krisenfall.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit ist Österreich eines von wenigen Ländern, das über eine flächendeckende Sirenenwarnung verfügt.
Die Signale können derzeit über rund 8000 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen der Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.
An jedem ersten Samstag im Oktober wird zwischen 12.00 und 13.00 Uhr ein österreichweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung dadurch mit den Zivilschutzsignalen vertraut gemacht werden.
Strahlenfrühwarnsystem
Für die rasche Erkennung von großräumigen radioaktiven Kontaminationen steht in Österreich ein vom BMLFUW betriebenes Strahlenfrühwarnsystem mit 336 Messstationen zur Verfügung. Mit einer durchschnittlichen Entfernung zwischen den Dosisleistungsmessstellen von 15 Kilometern sind alle Siedlungen gut erfasst. Ballungszentren sind mehrfach bestückt.
Über ein Datenübertragungsnetz werden die Werte permanent an die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres übertragen, sodass dort die einzelnen Messergebnisse jederzeit ablesbar sind.
Auch über den Teletext des ORF (Seite 784) sind die Messdaten des Strahlenfrühwarnsystems abrufbar.
Siehe auch unter:
www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/strahlenfruehwarnsys/
Quelle: Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/4
(Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement)
Alarmsignale
1. Warnung
3 Minuten gleichbleibender Dauerton - HERANNAHENDE GEFÄHR!
Radio- oder Fernsehgerät (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
2. Alarm
1 Minute auf- und abschwellender Heulton - GEFAHR!
Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder TV durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
3. Entwarnung
1 Minute gleichbleibender Dauerton - ENDE DER GEFAHR!
Einschränkungen im täglichen Lebenslauf werden über Radio oder TV durchgegeben.
Zivilschutzprobealarm
Jeweils am ersten Samstag im Oktober wird zwischen 12:00 und 13:00 Uhr in ganz Österreich der Zivilschutzprobealarm durchgeführt.
Dabei werden die Alarme
- Probe,
(15 Sekunden gleichbleibender Dauerton) - Warnung,
(3 Minuten gleichbleibender Dauerton) - Alarm und
(1 Minute auf- und abschwellender Heulton) - Entwarnung
(1 Minute gleichbleibender Dauerton)
nacheinander ausgelöst.